All you need to know about the new STS emission limits
As part of the Industrial Emission Directive (IED), the EU has released the new Best Available Technology (BAT) Conclusions for treating emissions from surface treatment using organic solvents including wood and wood products preservation with chemicals (STS). In a years-long consultation of governmental, industrial, and non-profit organisations, best affordable environmental operational practice is being developed in the so-called STS BAT reference document (BREF). Management practices, monitoring frequencies, and associated emission limits (BAT-AEL) are being condensed into the BAT Conclusions, which therefore include everything your company needs to know for environmental compliance. In this article, you’ll find out how the upcoming regulation may affect your operations and how you can prepare for it.
Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der STS BAT-Schlussfolgerungen?
Die Inhalte der BVT-Schlussfolgerungen, bei denen es sich um Durchführungsrechtsakte der EU handelt, müssen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht oder – häufiger – in Verordnungen umgesetzt werden. Nach der Umsetzung durch das Land, in dem Ihr Industriebetrieb angesiedelt ist, müssen die Maßnahmen der BVT-Schlussfolgerungen umgesetzt werden, in der Regel spätestens nach vier Jahren.
Für die STS BAT-Schlussfolgerungen ist dieser Zeitrahmen nun abgelaufen. Ihre Genehmigungsbehörde wird sich daher möglicherweise an Sie wenden und die Einhaltung der neuen und (für viele Branchen) strengeren BAT-AEL sowie neuer Umweltmanagementpraktiken verlangen. Bleiben Sie also hier auf dem Laufenden.
Welche Industrietätigkeiten sind von den STS BAT-Schlussfolgerungen hauptsächlich betroffen?
In der EU verwenden mehr als 500.000 Unternehmen Lösungsmittel zum Streichen oder Beschichten von Oberflächen und/oder zum Reinigen der Oberfläche vor dem eigentlichen Streichen/Beschichten. Daher sollten sich Unternehmen, die in den folgenden Bereichen tätig sind, die neuen BVT-Schlussfolgerungen genau ansehen:
- Kommunikation (Druck);
- Dekoration;
- Verhinderung von Korrosion und/oder Verfall der Oberfläche oder des Produkts;
- Produktkonservierung und -lieferung, wie etwa Lebensmittel- und Getränkebehälter, Aerosoldosen, Toilettenartikel;
- Aufbringen einer Funktionsschicht wie elektrische Isolierung, Abriebschutz, Haftung.
Wenn Ihr Betrieb die Grenzwerte überschreitet, können Sie von Ihrer örtlichen Behörde eine Mitteilung zu den neuen BVT-Schlussfolgerungen erwarten, die möglicherweise in Ihre Betriebsgenehmigung aufgenommen werden müssen.
- Oberflächenbehandlung von Stoffen, Gegenständen oder Produkten mit organischen Lösungsmitteln (Verbrauchskapazität größer als 150 kg/h oder 200 Tonnen/Jahr), insbesondere für:
- Größe;
- Ankleiden;
- Reinigen, Entfetten oder Imprägnieren;
- Drucken (z. B. Heatset-Offset-Rollendruck, Flexodruck usw.);
- Lackieren und Beschichten (z. B. von Fahrzeugen, bestimmten Metall- und Kunststoffprodukten usw.);
- Klebstoffauftrag (zB Herstellung von Schleifmitteln und Klebebändern);
- Andere Beschichtungen (z. B. wasserabweisende, korrosionshemmende, wasserdichte Schutzbeschichtungen).
- Konservierung von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien (Produktionskapazität über 75 m³ /Tag).
Was bedeuten die neuen STS BAT-Schlussfolgerungen für Ihr Unternehmen?
Die Verwendung von Lösungsmitteln zur Behandlung von Oberflächen ist eine der Hauptquellen für die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in die Luft sowie für die Emission von chemischem Sauerstoffbedarf (CSB) und adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX) in das Abwasser von Industrieanlagen. VOC in der Luft fördert die Bildung von bodennahem Ozon und Smog. In Gewässer emittierte organische Stoffe können den gelösten Sauerstoff verbrauchen, der dann für Wasserpflanzen und -tiere fehlt. In diesem Abschnitt konzentrieren wir uns daher auf diese Schadstoffe. Wenn Ihr Unternehmen in den Geltungsbereich der STS BAT-Schlussfolgerungen fällt, gibt es einige Änderungen, die Ihre Genehmigungsbehörde verlangen kann:
- Ein strengerer mit den besten verfügbaren Techniken verbundener Emissionswert (BAT-AEL):
- VOC: bis zu 20 mg/m³ für Holzschutz;
- CSB: bis zu 30 mg/l für die Beschichtung von Fahrzeugen und Metallverpackungen.
- AOX: bis zu 0,1 mg/l bei Fahrzeuglackierung, Coil Coating, Lackierung und Bedruckung von Metallverpackungen (DWI-Dosen).
- Für einige Industriezweige gelten absolute (mg/m³) statt spezifische (mgVOC/kg Produkt) Emissionsgrenzwerte.
- Überwachung der VOC-Austrittskonzentration:
- Einmal jährlich bei Lasten < 10 kg C/h;
- Kontinuierlich für Lasten ≥ 10 kg C/h.
- Einführung der mit den besten verfügbaren Techniken verbundenen Umweltleistungsniveaus (BAT-AEPLs)
- für Energie (z. B. MWh/beschichtet Fahrzeug);
- für den Wasserverbrauch (m³ von Wasser/Fahrzeug beschichtet).
Aktivkohle ist die beste verfügbare Technologie (BVT) zur Emissionskontrolle
Die Adsorption an Aktivkohle (AC) gehört zu den in den BAT-Schlussfolgerungen empfohlenen Emissionskontrolltechniken. Mit diesem Reinigungsweg können beispielsweise eine Reihe von Schadstoffen aus Emissionen entfernt werden, die durch folgende Stoffe entstehen:
- Holzschutz mit Kreosot (z. B. VOC, Kondensat);
- Lagerung und Entlüftung von Chemikalien (z. B. Lösungsmitteln);
- Wäscherabwässer (z. B. CSB);
- Abwässer aus der Entfettung, Reinigung und Oberflächenbehandlung (z. B. AOX).
DESOTEC verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Entfernung von VOC, CSB und AOX in den oben genannten Branchen. Hier einige Beispiele:
- Entfernung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Luftemissionen, die bei der Herstellung von Holzmöbeln , lösemittelhaltigen Lacken und beschichtetem Stahl entstehen;
- CSB-Entfernung aus Abwasser, das beim Waschen von Stahl oder Kunststoff entsteht.
Nach der effizienten Entfernung dieser Schadstoffe kann Aktivkohle in DESOTEC-Anlagen reaktiviert werden. Dieser geschlossene Kreislaufansatz reduziert den Treibhausgas-Fußabdruck der Beseitigung und ist somit klimafreundlicher als thermische oder fortschrittliche Oxidationsverfahren.
Darüber hinaus können unsere nachhaltigen mobilen Filterlösungen dank ihres Plug-and-Play-Designs einfach und schnell an sich ändernde Anforderungen angepasst werden und auch als Zusatzbehandlung zu Ihrem vorhandenen Reinigungssystem verwendet werden. Dies ist beispielsweise praktisch, wenn die Aufsichtsbehörden Ihren Emissionsgrenzwert unter die Kapazität Ihrer aktuellen Einheit senken.
Schlussfolgerungen
Die Zeit ist knapp und die Emissionsgrenzwerte der BAT-Schlussfolgerungen sind noch strenger. Als eine der besten verfügbaren Reinigungstechnologien wird Aktivkohle Ihre Compliance-Probleme im Handumdrehen aus dem Weg räumen. Die nachhaltigen mobilen Filterlösungen von DESOTEC basieren auf Aktivkohle und sind einbaufertig. Sie gewährleisten eine schnelle Reaktion auf Änderungen der Vorschriften.
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Um zu besprechen, wie DESOTEC Ihnen dabei helfen kann, Ihre Luftemissionen oder Ihr Abwasser gemäß den neuesten Standards zu reinigen, wenden Sie sich noch heute an das Team.
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